Am 22.9.2022 hat der Bundestag die Verschiebung der Anwendbarkeit der Regelung zum zertifizierten Verwalter um ein Jahr auf den 1.12.2023 beschlossen. Aufgrund ernstzunehmender Hinweise aus der Praxis, dass bei Beibehaltung der bisherigen Frist mit erheblichen Engpässen bei der Zertifizierung der Verwalter zu rechnen wäre, brachte das Bundesministerium der Justiz die Gesetzesänderung auf den Weg. So erscheint es nicht möglich, alle Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum 1.12.2022 zu prüfen. Durch die Verschiebung um ein Jahr soll die Situation entzerrt werden.

Der Gesetzesänderung hat nun auch der Bundesrat am 28.10.2022 zugestimmt, sodass die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes rechtzeitig vor dem 1.12.2022 in Kraft tritt.

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