Heizungsförderung, Neubau und Umbau: Was Immobilienbesitzer jetzt wissen müssen
Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen bei der Heizungsförderung — und wer noch von den aktuellen Sätzen profitieren will, sollte nicht zu lange warten.
Die Grundförderung sinkt dann auf 30 Prozent, die maximal förderfähigen Kosten fallen von 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Danach geht es alle sechs Monate um weitere 750 Euro nach unten. Auch der Klimabeschleunigungsbonus, der aktuell noch bei 20 Prozent liegt, wird schrittweise um 4 Prozentpunkte pro Halbjahr reduziert und läuft 2029 vollständig aus. Der Einkommensbonus bleibt zwar erhalten, wird aber gestaffelt: Je nach Einkommen zwischen 30.000 Euro und 50.000 Euro gelten unterschiedliche Förderhöhen.
Wer jetzt handeln will, stößt allerdings auf ein praktisches Problem: Das IT-System der KfW wird derzeit umgestellt. Bis zum Start der neuen Konditionen können keine Anträge gestellt werden.
Neubau: Effizienzhaus 55 ist wieder im Rennen
Bis zum 31. Dezember 2026 lässt sich im Neubau wieder das Effizienzhaus 55 beantragen — vorausgesetzt, die Baugenehmigung liegt bereits vor. Der Zinssatz bewegt sich je nach Laufzeit zwischen 1,0 und 2,19 Prozent, die maximale Darlehenssumme beträgt 100.000 Euro. Die Details regelt das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“.
Gewerbeflächen zu Wohnraum: Zuschüsse bis 30.000 Euro
Wer Gewerbeflächen in Wohnungen umwandelt, kann ab sofort Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro beantragen. Bedingung ist, dass das Gebäude mindestens auf Effizienzhaus 85 EE gebracht wird. Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind davon ausgenommen.
Die EE-Klasse setzt grundsätzlich eine erneuerbare Heizung oder Fernwärme sowie eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung voraus — außer das Gebäude verfügt bereits über eine entsprechende Anlage oder die vorhandene Heizung ist jünger als fünf Jahre. Förderfähig sind alle Umbaukosten, die für die Umwandlung in Wohnraum anfallen. Energetische Maßnahmen werden über das KfW-Sanierungsprogramm Nr. 261 beantragt, weitere Informationen liefert das Programm „Gewerbe zu Wohnen“.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Einführung bleibt ungewiss
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige GEG ablösen soll, wird so bald nicht kommen. Die Einführung bleibt ungewiss.
Bemerkenswert: Gegen das Gesetz wurde bereits Klage eingereicht, obwohl es noch gar nicht beschlossen ist. Viele Punkte sind weiterhin offen — allen voran die Frage, woher die nötigen Mengen an Biogas und Bioöl aus der sogenannten Biotreppe eigentlich kommen sollen. Das ist keine Kleinigkeit, sondern ein grundlegendes Umsetzungsproblem. Eigentümer, Investoren und Bauherren sollten die Entwicklung deshalb genau im Blick behalten.
Erneuerbare Heizungen bleiben langfristig die beste Wahl
Was sich trotzdem nicht ändert: Erneuerbare Heizungen bleiben die bessere Wahl — auch wenn die Fördersätze schrittweise sinken. Neue Öl- und Gasheizungen dagegen können langfristig erhebliche Kostenrisiken mit sich bringen. Steigende CO₂-Preise, mögliche Betriebsverbote, sinkende Wiederverkaufswerte — das sind keine abstrakten Szenarien, sondern reale Risiken, die in jede Investitionsentscheidung gehören.
Wer eine Sanierung, einen Heizungstausch, einen Neubau oder die Umwandlung von Gewerbeflächen plant, sollte sich frühzeitig beraten lassen und verfügbare Förderungen rechtzeitig prüfen — bevor sich die Rahmenbedingungen erneut verschieben.
