Ab 2025 treten in Deutschland neue Regelungen für Kaminöfen in Kraft, die sowohl Immobilienbesitzer als auch Verkäufer und Käufer betreffen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Emissionen von Feinstaub und anderen Schadstoffen zu reduzieren und haben direkte Auswirkungen auf den Wert und die Betriebskosten von Immobilien. Was bedeutet das für Sie?
Für Immobilienbesitzer
Wenn Sie einen Kaminofen besitzen, sollten Sie überprüfen, ob dieser den Anforderungen der 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) entspricht. Ab 2025 dürfen nur noch Öfen betrieben werden, die eine maximale Feinstaubemission von 0,018 g/m³ aufweisen. Ältere Modelle müssen möglicherweise nachgerüstet oder ersetzt werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Um sicherzustellen, dass Ihr Ofen den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten Sie das Typenschild überprüfen. Dieses befindet sich in der Regel auf der Rückseite des Ofens oder an der Unterseite des Aschekastens. Dort finden Sie wichtige Informationen wie Hersteller, Modellbezeichnung sowie Angaben zum Kohlenmonoxid-Ausstoß und Wirkungsgrad. Bitte beachten Sie: Feuerstätten, die nachweislich nicht den Grenzwerten entsprechen, dürfen nicht mehr betrieben werden. Wer seinen alten Kaminofen weiterhin nutzt, muss mit hohen Strafen rechnen – Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen. Sollte Ihr Schornsteinfeger bei einer regelmäßigen Prüfung feststellen, dass Ihr Kaminofen die Grenzwerte überschreitet, wird Ihnen in der Regel eine Frist zur Nachrüstung eingeräumt.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist es wichtig, potenzielle Käufer über den Zustand des Kaminofens zu informieren. Ein nicht konformer Kaminofen kann den Verkaufswert Ihrer Immobilie mindern. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Nachrüstungen oder Ersetzungen vor dem Verkauf durchgeführt werden, um einen reibungslosen Verkaufsprozess zu gewährleisten.
Für Immobilienkäufer
Achten Sie beim Kauf einer Immobilie darauf, ob der vorhandene Kaminofen den neuen Vorschriften entspricht. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten und prüfen Sie mögliche Kosten für Nachrüstungen oder den Austausch des Kamins. Eine Immobilie mit einem modernen Heizsystem kann langfristig kosteneffizienter sein und bietet Ihnen Sicherheit hinsichtlich zukünftiger gesetzlicher Anforderungen.
Insgesamt stellt das neue Kaminofengesetz eine wichtige Veränderung dar, die alle Beteiligten im Immobilienmarkt betrifft.
Ausnahmen und Regelungen
Viele Feuerstätten genießen Bestandschutz. Ausgenommen sind:
– Historische Grundöfen
– Kachelöfen
– Badeöfen
– Backöfen
– Offene Kamine, die vor dem 1. Januar 1950 installiert wurden und nur gelegentlich betrieben werden dürfen
– Grundöfen, Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW
– Öfen, die zur alleinigen Wärmeversorgung einer Immobilie dienen
Diese Ausnahmen gelten trotz der neuen Vorschriften der Kaminofen-Verordnung 2024.
Quelle: www.toom.de/wissen-service | März 2025
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