Die Erzeugung und Erhebung der Grundlagen für die bundesweite Festsetzung der neuen Grundsteuer Anfang 2025 hat zu erheblichem Unmut geführt. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Verein Haus & Grund unterstützen mehrere Immobilieneigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren. Inzwischen wurden Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht. Die Finanzgerichte in Düsseldorf, Sachsen und Berlin-Brandenburg haben die Klagen jedoch abgewiesen. Das Finanzgericht Köln hat klargestellt, dass es keine gewichtigen verfassungsrechtlichen Einwände gegen das Bundesmodell gibt. Eine Revision ist zugelassen worden. Das Hessische Finanzgericht (FG) urteilte, dass die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG) verfassungsgemäß ist. Hamburg hat Härtefallregelungen für die neue Grundsteuer festgelegt. Noch sind keine Fälle beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig.

Quelle: IMIX Nachrichten aus der Immobilienwirtschaft/Ausgabe 36 /Herbst 25 www.immografik.de  (Grabenerverlag GmbH)

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