Informationen

Unsere Pflichten als Immobilienmakler

 

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir als Immobilienmakler neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern verpflichtet, die Vorschriften des GwG zu beachten und uns so davor zu schützen, von Kriminellen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.

Der Gesetzgeber gibt uns die Identifizierungspflicht von Vertragspartner auf, und das vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag. Deshalb sind wir angehalten, die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen.

Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Weiter Informationen zum Thema finden Sie hier:

 

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